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Hausordnung

 

Schulordnung der Grundschule an der Hasenheide

 

Wir wollen eine Schule sein, an der sich alle wohl fühlen. Wir gehen deshalb mit jedem, unabhängig seiner Herkunft, rücksichtsvoll, freundlich und höflich um.

 

Freundlichkeit als Grundsatz

 

Jeder hat ein Recht darauf, …

  • gegrüßt zu werden.

  • dass höflich, respektvoll und freundlich mit ihm umgegangen wird.

  • angehört zu werden.

  • nicht beschimpft und beleidigt zu werden.

Daraus ergeben sich folgende Regeln für das gemeinsame Lernen und Leben in der Schule:

                       

1. Pünktlicher Schulbeginn

 

  • In der Zeit von 7.30 Uhr bis 7.40 Uhr treffen wir uns im Unterrichtsraum (Ausnahme: Buskinder)

  • Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht unerlaubt verlassen werden.

  • Nach Unterrichtsschluss ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände untersagt

 

2. Verhalten im Schulgebäude

 

  • Jeder hat das Recht auf ein Lernen mit unbeschädigten und sauberen Materialien.

  • Wir achten eigenes und fremdes Eigentum.

  • Alle gehen langsam und leise über die Flure.

  • Wir  hinterlassen die Räume und Toiletten des Schulgebäudes sauber.

 

3. Umgang  mit elektrischen Geräten

 

Alle elektrisch betriebenen Geräte, die nicht zum Schulalltag gehören, wie zum Beispiel Handys, Game-Boys, MP3-Player sind während der Schulzeit, mindestens jedoch zwischen 7.30 Uhr und 13.40 Uhr ausgeschaltet.

Smart-Watchs sind in Schließfächern in o.g. Zeit aufzubewahren. (Beschluss der Lehrerkonferenz vom 22.06.2022)

Elektronische Geräte werden abgenommen. Rückgabe erfolgt beim 1.Verstoß nach der letzten Unterrichtsstunde, beim 2.Verstoss nach Info an die Eltern.

 

4. Es gilt:

 

  • Das Mitbringen von Messern, Feuerzeugen und anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

  • Das Werfen von Schneebällen sowie das Schlittern auf Eisflächen sind verboten.

 

Bei Verstoß gegen die Schulordnung gilt:

 

  • Aufschreiben oder  Aussprechen  einer Entschuldigung

  • Der entsprechende Punkt der Schulordnung, gegen den verstoßen wurde, muss  abgeschrieben und den Eltern zur Unterschrift vorgelegt werden (in der Hofpause oder nach dem Unterricht).

  • Bei Sachbeschädigung muss der Schaden behoben oder  Schadensersatz geleistet werden.

 

Bei wiederholtem Verstoß gegen die Schulordnung

 

  • wird ein Lernvertrag erarbeitet.

  • Erfolgt der Ausschluss von einer schulischen Veranstaltung.

 

 

Die Ordnungsmaßnahmen des Brandenburgischen Schulgesetzes für schwerwiegende Verstöße bleiben gültig (u.a. lt.§ 64 ).

 

Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Lernen sein!

 

 

Gültig ab 1. August 2012